AGB


Unsere AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01.01.2024

Geltungsbereich
– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge und sonstige Leistungen im Rahmen der Firma Walter Lampert Transporte.
– Mit der Lieferung von Waren oder Bestellung von Dienstleistungen bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden.
– Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingung im Übrigen davon unberührt.
– Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt
ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen.

Allgemeine Konditionen
– Sämtliche Preise verstehen sich inkl. LSVA und exkl. MWST.
– Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen.
– Alle Preise sind ohne Gewähr, die aktuellen Preise werden auf
www.lampert-mulden.li aufgeführt.

Muldenmiete
– Muldenmieten werden ab 30 Kalendertagen verrechnet.
– Die Kosten belaufen sich auf CHF 2.- pro Arbeitstag.

Anzahlung
– Bei Privat- und Neukunden kann bei der Lieferung der Mulde eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe der zu leistenden Anzahlung ist abhängig von der Grösse der Mulde sowie des Entsorgungsguts und wird vom Mitarbeiter in der
Disposition festgelegt. Der Kunde wird mit der Bestellbestätigung über die Höhe der Anzahlung informiert. Der vereinbarte Betrag ist in bar bei der Lieferung der Mulde bereitzuhalten und dem Chauffeur gegen Quittung
auszuhändigen. Nach Erstellung der definitiven Abrechnung wird dem Kunden der Restbetrag in Rechnung gestellt resp. der zu viel bezahlte Betrag zurückerstattet.

Haftung bei Schäden
– Über die Materialart in Mulden entscheidet der Chauffeur. Abweichungen beim Kippen gehen zulasten des Auftraggebers. Alle Kubaturen gelten als lose.
– Der Besteller haftet für Schäden an Mulden der Walter Lampert Transporte, die wegen unsachgemässer Behandlung entstehen, wie z.B.: Farbschäden und/oder Schäden durch ätzende oder säurehaltige Abfälle, durch Hitze verursachte
Schäden (Feuer in oder in unmittelbarer Nähe der Mulde) sowie für Schäden, die durch das Verstellen oder das Beladen mit Baugeräten entstanden sind.
– Nicht in den Mulden deponiert werden dürfen: Sonderabfälle wie Batterien, Chemikalien (oder andere das Grundwasser gefährdende Abfälle), Flüssigkeiten, Lacke, explosive Materialien, Farben, Fluoreszenzlampen, Kadaver oder
Stoffe, die verwesen.
– Der Besteller ist verantwortlich für die Abklärungen über die genügende Tragfähigkeit der Zufahrtswege, Vorplätze für die Muldenfahrzeuge sowie der Stellplätze für die Mulden. Überdies ist der Besteller verantwortlich für
die Schutzmassnahmen wie Unterlegen von Gerüstbrettern etc.
– Walter Lampert Transporte haftet nicht für Schäden:
 die durch Anweisung des Bestellers verursacht werden (z.B.: auf privaten Grundstücken, Strassenbelägen)
 die eine Folge fehlender Schutzmassnahmen (z.B.: geeignetes Unterlegematerial) sind
 die infolge sehr enger Platzverhältnisse entstanden sind

Muldenkennzeichnungen und Bewilligungen
– Das Signalisieren, das Beleuchten und das Abdecken der Mulden sind Sache des Bestellers. Das Einholen von Bewilligungen für das Stellen von Mulden auf öffentlichem Grund ist Sache des Bestellers.

Muldenüberladung
– Das Überladen von Mulden und somit die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der zulässigen Gesamthöhe ist nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Aufwendungen zur Einhaltung des
Strassenverkehrsgesetzes werden dem Besteller belastet.

Zufahrt zum Muldenplatz
– Die freie Zufahrt zum Muldenplatz bzw. zur Mulde für das Stellen, Wechseln oder Abholen muss durch den Besteller gewährleistet werden. Mehraufwendungen werden nach Aufwand dem Besteller belastet.

Schloss und Schlüssel für Deckelmulden
– Schloss und Schlüssel für Deckelmulden werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust werden für ein Schloss CHF 45.00 und für einen Schlüssel CHF 20.00 verrechnet. (Preise verstehen sich exkl. MwSt.).

Transport der Mulden
– Die Mulden sind Eigentum der Walter Lampert Transporte und dürfen nur durch die Walter Lampert Transporte transportiert werden.

Beanstandungen
– Beanstandungen, Reklamationen und Ersatzansprüche, die sich aus unseren Leistungen ergeben sollten, müssen bei uns innerhalb von 7 Tagen nach der Durchführung der betreffenden Leistung schriftlich angemeldet werden, da diese
sonst verfallen. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Berufung auf derartige Ansprüche Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder mit ihnen aufzurechnen.